BRANDSCHUTZTÜR ALS T30, T60 ODER T90?
Jede Feuerschutztür wird nach der EN 1634-1 einer Brandprüfung unterzogen und muss sich bei einer Ofentemperatur von ca. 1.000 Grad Celsius für 30, 60 bzw. 90 Minuten bewähren. In diesem Zeitraum darf eine bestimmte Grenztemperatur auf der brandabgewandten Seite nicht überschritten werden und es dürfen keine Flammen durch Türblatt oder Zarge der Brandschutztür hindurchtreten. Je nach erreichter Zeit wird die Stahltür dann als T30-Tür (feuerhemmend), T60-Tür (hochfeuerhemmend) oder als T90-Tür (feuerbeständig) klassifiziert.